| Kosten |
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„ Sicherlich ist es unklug zuviel zu bezahlen, John Ruskin, englischer Sozialreformer 1819-1900
Wir sind grundsätzlich verpflichtet entsprechend dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) die durch unsere Tätigkeit anfallenden Kosten abzurechnen. die Kosten orientieren sich hierbei am Streitwert und Gegenstandswert. Wir sind auch berechtigt Honorarvereinbarungen abzuschließen. Für Erstberatungen berechnen wir gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz € 190,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Berechnungsspraxis macht Erstberatungen unabhängig vom Gegenstandswert für Sie zu einer kalkulierbaren Größe. |
