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Arbeitsrecht Worms

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen – ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.

Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören

  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in sämtlichen Bereichen des individualen- und kollektiven Arbeitsrechts
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag und Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung und Vertretung bei Lohn- und Gehaltsfragen
  • Beratung zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten
  • Beratung und Vertretung im Bereich Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsrecht
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung und Vertretung zum Thema Arbeitszeugnisse